Nach Geflügelpest-Fällen: Aufstallungsgebot im Landkreis Börde
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Börde. (c) proplanta
Haldensleben - Zum Schutz vor der Geflügelpest muss im Landkreis Börde sämtliches Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden.