Top News

 

Wetterberichte
13.04.2021

Muss VW Diesel-Klägern auch Finanzierungskosten erstatten?

VW Abgasskandal
Seit dem ersten Karlsruher Urteil zum Abgasskandal steht fest: Betroffene können in vielen Fällen ihr Auto zurückgeben, müssen sich auf den Kaufpreis aber die Nutzung anrechnen lassen. Was aber, wenn ihnen durch eine Ratenfinanzierung Extra-Kosten entstanden sind? (c) Oleg Golovnev - fotolia.com

Karlsruhe - Die Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Besitzern im Abgasskandal gegen VW umfassen auch die zusätzlichen Kosten für eine Ratenfinanzierung des Autos.


Schlagworte

© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.