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14.09.2023

Landwirtschaft muss für Entnahme aus Gewässern künftig zahlen

Wassermangel,
(c) proplanta

Mainz - Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz müssen ab dem kommenden Januar für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zahlen.


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