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06.07.2016

Kündigungsrecht für Stromkunden gilt auch bei Preiserhöhung durch Staatsumlagen

Sonderkündigungsrecht für Stromkunden
(c) proplanta

Düsseldorf - Stromkunden haben bei Preiserhöhungen auch dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versorger damit nur höhere staatliche Lasten oder Steuern weiterreicht.


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