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12.02.2017

Gericht bestätigt Meldepflicht für Wirtschaftsdünger

Wirtschaftsdünger
(c) liveostockimages - fotolia.com

Oldenburg - Wer Wirtschaftsdünger, also zum Beispiel Gülle oder Gärreste aus Biogasanlagen, aufnimmt oder abgibt, muss in Niedersachsen diese Mengen an die zuständige Landwirtschaftskammer melden.


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