Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel größerer Betriebe in Ställe in Teilen von MV
Mecklenburgische Seenplatte: Geflügel größerer Betriebe in Ställe. (c) proplanta
Neubrandenburg - Wegen der Geflügelpest-Gefahr müssen größere Geflügelbetriebe im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ihre Tiere ab November in Ställen unterbringen.