Forstvermehrungsgutgesetz bei Kurzumtriebsplantagen - Widerspruch in sich
(c) proplanta
Berlin - Eine konsequente Anwendung des Forstvermehrungsgutgesetzes bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf landwirtschaftlichen Flächen widerspricht der guten landwirtschaftlichen Praxis.