Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli
Bayerns Kulturlandschaft ist in knapp 2000 Jahren entstanden - und wegen reger Bautätigkeit vielerorts innerhalb weniger Jahrzehnte wieder zerstört worden. Ist ein Volksbegehren gegen die Betonflut zulässig? Der Verfassungsgerichtshof muss ein weitreichendes Urteil sprechen. (c) proplanta
München - Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli.