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23.12.2008

Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für niedersächsische Flussgebiete liegen aus

Wasserrahmenrichtlinien
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Hannover - Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt bis 2015 die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes für Oberflächengewässer und Grundwasserkörper vor.


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