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21.02.2022

BGH prüft mögliche Ansprüche von Diesel-Klägern trotz Verjährung

Diesel-Klagen
Wer im Abgasskandal zu spät vor Gericht gezogen ist, kann noch auf Restschadenersatz von VW hoffen. Bei den Gebrauchten ist zwar nichts mehr zu holen. Aber für Neuwagen-Käufer ist noch alles offen. (c) liveostockimages - fotolia.com

Karlsruhe - Bekommen Diesel-Besitzer, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, doch noch Geld von VW? Diese Frage beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) binnen kürzester Zeit zum zweiten Mal.


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