Zu dick für den Job? Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf haben sich ein zeitweise 200 Kilo schwerer Arbeiter und sein Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt. (c) proplanta
Düsseldorf - Ein vor kurzem noch 200 Kilogramm schwerer Arbeiter hat vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Kündigung wegen Fettleibigkeit abwenden können.