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04.06.2013

Abgabe von Nachbauerklärungen nicht vergessen

Nachbaugebühren
(c) proplanta

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.6.2013 einzureichen.


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